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Wann bekomme ich meine Spendenquittung?

Wer per SEPA-Lastschrift spendet, bekommt seine Bestätigung meist schon Mitte Januar. Dabei halten wir uns genau an die gesetzlichen Bestimmungen in Form und Textwahl. So wurde z.B. der Begriff Spendenquittung von Gesetz wegen vor einigen Jahren abgeändert. Die offizielle Bezeichnung lautet nun im Amtsdeutsch Zuwendungsbescheinigung und wird von uns jährlich als “Sammelbestätigung” ausgeführt. Einige Hinweise und rechtliche Belehrungen müssen in wörtlich übereinstimmender Form von uns mit auf dem Blatt ausgedruckt werden. Man findet dort auch einen Hinweis auf den jeweils aktuell gültigen Freistellungsbescheid unseres Finanzamtes über die Mildtätigkeit unseres Vereines.

In einigen Sonderfällen, z.B. wenn Rücklastschriften vorlagen, die nicht ausgeglichen wurden, wenn die Patenschaft im abgelaufenen Jahr beendet wurde oder z.B. wenn Spender aus dem Ausland beteiligt sind, werden einzelne Bescheinigungen zwecks vorheriger Abklärung nicht automatisch verschickt.

Sollten Sie in der Auflistung der Buchungen eine Zahlung vermissen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns! Vielleicht war es ein Zahlendreher und wir korrigieren das schnellstmöglich.

Dem Finanzamt reicht es in aller Regel, wenn Sie die Summe der gespendeten Beträge pro Organisation in der Steuererklärung eintragen. Lediglich für Rückfragen müssen Sie die Zuwendungsbescheinigung bis zu einem Jahr nach Erteilung des Bescheides aufheben. Und… Ja, Ihr Steuerberater will das haben… Kein Problem, soll er gerne bekommen.

Ach und: Bitte beachten Sie die Vorschrift, nach der sie keinerlei Belege, also auch keine Zuwendungsbestätigung, mehr unaufgefordert dem Finanzamt einreichen dürfen! Das ist schon seit 2017 verboten.

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