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Unsere Mitarbeiterinnen in Brasilien

Unsere Mitarbeiterinnen sind die Ansprechpartner für notleidende Familien vor Ort. Sie besuchen und beraten diese regelmäßig zu Hause. Sie besuchen auch die Schulen, um sich mit den Lehrern über die Patenkinder zu unterhalten und die Leistungen in den einzelnen Fächern abzufragen. Außerdem geben sie die finanzielle Hilfe an die Familien in Form eines Einkaufsgutscheins aus und überwachen die Kassierer bei den Einkäufen im Supermarkt.

Besuche der Patenkinder und deren Familien werden schriftlich dokumentiert, diverse Listen angelegt, wie z.B. darüber, ob und wie oft eine Korrespondenz zwischen Kind und Paten stattfindet. Kinder werden beim Schreiben der Briefe an die Paten unterstützt. Bei Vorschulkindern, die noch nicht schreiben können, verfasst eine Mitarbeiterin den Brief im Beisein des Kindes selbst, während das kleine Kind ein Bild für den Paten malt.

Eine Heimleiterin hat, zusätzlich zu den Aufgaben einer Assistentin, Entscheidungsgewalt und Verantwortung in finanziellen Dingen. So führt sie das Kassenbuch des Heimes und darf Schecks unterzeichnen. Sie ist Ansprechpartner vor Ort für Stadtverwaltung, Justiz und Bank. Sie ist für die Ausführung von Anordnungen aus der deutschen Vereinszentrale zuständig und berichtet regelmäßige Statistiken nach Deutschland.

In unseren Heimen mit internen Kindern stellt sie sicher, dass die „24 Std.-Rundum-Betreuung“ gut organisiert funktioniert, dass die Speisekarte nicht zu eintönig wird, dass die Hausaufgaben erledigt werden, dass der Nachhilfeunterricht funktioniert.

Und nicht selten machen Heimleiterinnen „Unmögliches möglich“, denn durch Ihre langjährige Erfahrung gelingt es Ihnen immer wieder, Lösungen für akute Notfälle zu finden.

Alle Heimleiterinnen und Assistentinnen von Rette ein Kinderleben e.V. waren früher selbst einmal Patenkinder!

Sie alle sind Angestellte von Rette ein Kinderleben e.V. in Brasilien oder bei einer unserer beiden Tochterorganistionen SimJa-SC und SimJa-PI. Ihr Verdienst liegt etwas über dem gesetzlich vorgeschriebenen und jährlich angepassten brasilianischen Mindestlohn. Wobei dieser von anderen Arbeitgebern in Brasilien sehr häufig gar nicht komplett ausgezahlt wird! (Als ausländische Organisation könnten wir uns einen solchen Gesetzesverstoß natürlich auf keinen Fall leisten!)

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